§41a

Hilfe für junge Volljährige


Begleitung auf dem Weg in ein selbstständiges Leben

Die Hilfe nach §41a richtet sich an junge Volljährige, die Unterstützung beim Übergang in ein eigenverantwortliches Leben benötigen.

 

Wir unterstützen bei:


- Aufbau einer eigenen Lebensstruktur
- Umgang mit Behörden und Finanzen
- Wohnungssuche und Wohnstabilisierung
- Integration in Ausbildung und Arbeit
- Persönlicher Weiterentwicklung

 

Unsere Arbeit ist darauf ausgerichtet, die jungen Erwachsenen zu befähigen, langfristig selbstständig und unabhängig zu leben.